KESt auf Dividenden in Österreich (27,5 %) – einfach erklärt
Von Redaktion dividendenkalender.at · Aktualisiert am 19.06.2026
Eine Dividende landet nie in voller Höhe auf dem Konto: In Österreich behält der Staat über die Kapitalertragsteuer (KESt) einen festen Anteil ein. Wer seine Netto-Rendite realistisch einschätzen will, muss diese 27,5 Prozent mitdenken.
27,5 Prozent – und sie werden automatisch abgezogen
Auf Dividenden (wie auf Kursgewinne und Zinsen) gilt in Österreich ein KESt-Satz von 27,5 Prozent. Bei einem inländischen Depot müssen Sie dafür nichts tun: Die Bank zieht die Steuer bei der Gutschrift direkt ab und führt sie ans Finanzamt ab. Diese Endbesteuerung bedeutet, dass die Dividende damit steuerlich erledigt ist – eine Angabe in der Steuererklärung ist normalerweise nicht nötig.
Rechenbeispiel
| Bruttodividende je Aktie | €5,65 |
| – KESt (27,5 %) | − €1,55 |
| = Netto je Aktie | €4,10 |
Beispiel auf Basis der aktuellen OMV-Gesamtdividende. Pro 100 Stück blieben so €410,00 netto.
Auslandsaktien: zusätzlich die Quellensteuer
Bei Dividenden aus dem Ausland behält zunächst das Herkunftsland eine Quellensteuer ein. Dank der Doppelbesteuerungsabkommen wird ein Teil davon – in der Regel bis zu 15 Prozent – auf die österreichische KESt angerechnet. Liegt die ausländische Quellensteuer höher, lässt sich der übersteigende Teil oft im Quellenland zurückfordern. In Summe landet die Gesamtbelastung meist wieder bei rund 27,5 Prozent – der bürokratische Aufwand für die Rückforderung kann sich aber je nach Land unterscheiden.
Ein praktischer Vorteil heimischer Werte: Bei ATX-Aktien entfällt diese Quellensteuer-Mechanik – es greift direkt die österreichische KESt, sauber und ohne Rückforderung.
Wann Sie doch selbst aktiv werden müssen
Nutzen Sie einen ausländischen Broker, der keine österreichische KESt abführt, gilt die Endbesteuerung nicht automatisch. Dann müssen Sie die Dividenden selbst über die Veranlagung (Formular E1kv) in der Steuererklärung angeben und versteuern. Ein inländisches Depot nimmt Ihnen diesen Schritt ab.
Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist Ihre individuelle Situation; im Zweifel hilft die Steuerberatung oder das Finanzamt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die KESt auf Dividenden in Österreich?
Auf Dividenden fällt in Österreich eine Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 Prozent an. Von 100 Euro Bruttodividende bleiben damit 72,50 Euro netto. Bei inländischen Depots wird die Steuer automatisch einbehalten und abgeführt.
Muss ich Dividenden in der Steuererklärung angeben?
Bei einer österreichischen Depotbank in der Regel nicht – die KESt wird direkt als Endbesteuerung abgezogen. Nur bei einem ausländischen Broker ohne KESt-Abzug müssen Sie die Erträge selbst in der Steuererklärung (Veranlagung) angeben.
Wie werden Dividenden ausländischer Aktien besteuert?
Hier kommt zusätzlich die Quellensteuer des Herkunftslandes ins Spiel. Ein Teil davon (meist bis 15 Prozent) wird auf die österreichische KESt angerechnet, der Rest kann unter Umständen im Ausland zurückgefordert werden. Unterm Strich liegt die Gesamtbelastung dann oft ebenfalls bei rund 27,5 Prozent.
Gibt es einen Freibetrag auf Dividenden?
Einen allgemeinen Sparer-Freibetrag wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Kapitalerträge unterliegen ab dem ersten Euro der KESt.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar. Angaben ohne Gewähr.